Bekanntmachung: 1. Änderung zum B-Plan 19 – „Betriebsgrundstück Hamburger Str. 43_Ersatzneubau des PENNY-Marktes“

Beschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 für das Gebiet „Betriebsgrundstück Hamburger Straße 43“ für das Vorhaben „Ersatzneubau des PENNY-Marktes“ der Gemeinde Leezen.


Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 18.06.2024 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 für das Gebiet „Betriebsgrundstück Hamburger Straße 43“ für das Vorhaben „Ersatzneubau des PENNY-Marktes“ der Gemeinde Leezen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht und kann eingesehen werden: Begründung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan


Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.


Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).


Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Leezen, den 18.07.2024
gez. Warn
(Amtsvorsteher)