3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Leezen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
Beschlussverfassung der Gemeindevertretung vom 13.06.2023 und mit Genehmigung
des Landrats des Kreises Segeberg folgende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
für die Gemeinde Leezen vom 14.10.2013, zuletzt geändert am 13.08.2021 erlassen.

Die Nachtragssatzung kann hier eingesehen werden.