Bekanntmachung: Entwurf des Bebauungsplanes 21_Gewerbegebiet Krems I

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Östlich der Segeberger Chaussee (B 432), nördlich des Ortsteils Krems I“ der Gemeinde Leezen nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.02.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Leezen für das Gebiet „Östlich der Segeberger Chaussee (B 432), nördlich des Ortsteils Krems I“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 26.03.2025 bis 06.05.2025 im Internet veröffentlich.

Die dazugehörigen Unterlagen können nachfolgend eingesehen werden:

Bekanntmachung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

Entwurf_Begründung

Entwurf_Plan

Stellungnahme_Archäologisches Landesamt und Anlage

Stellungnahme_Feuerwehr

Stellungnahme_Landesplanung

Stellungnahme_Naturschutz und Landschaftspflege

Stellungnahme_Straßenbau und Verkehr

Anlage 1_Artenschutzbericht

Anlage 2_Baugrunduntersuchung

Anlage 3_Geotechnischer Bericht

Anlage 4_Entwässerungskonzept und A-RW1

Anlage 5_Schalltechnische Stellungnahme