Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Östlich der Segeberger Chaussee (B 432), nördlich des Ortsteils Krems I“ der Gemeinde Leezen nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.02.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Leezen für das Gebiet „Östlich der Segeberger Chaussee (B 432), nördlich des Ortsteils Krems I“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 26.03.2025 bis 06.05.2025 im Internet veröffentlich.
Die dazugehörigen Unterlagen können nachfolgend eingesehen werden:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
Stellungnahme_Archäologisches Landesamt und Anlage
Stellungnahme_Naturschutz und Landschaftspflege
Stellungnahme_Straßenbau und Verkehr
Anlage 3_Geotechnischer Bericht