Für das Schiedsamt sind eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann und deren/dessen Stellvertretung neu zu wählen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gemäß dieser Bekanntmachung bis spätestens zum 30. November 2017 bewerben.
Für das Schiedsamt sind eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann und deren/dessen Stellvertretung neu zu wählen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gemäß dieser Bekanntmachung bis spätestens zum 30. November 2017 bewerben.