Bekanntmachung des Amtes Leezen Gemeinde Leezen
Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Leezen nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Leezen in der Sitzung am 29.08.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 für den Bereich „Betriebsgrundstück Hamburger Str. 43“ für das Vorhaben „Ersatzneubau des PENNY-Marktes“, die Begründung, die Prognose über die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen, die Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in der Zeit vom 26.01.2024 bis einschl. 26.02.2024 im Internet unter der Adresse www.amt-leezen.de und www.leezen-sh.de veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28 in 23816 Leezen, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:00 – 12:00 Uhr sowie montags und dienstags 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Während des Zeitraums der Veröffentlichung können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die vorstehenden Unterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-leezen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Leezen unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Leezen, den 13.01.2024
gez. Warn
(Amtsvorsteher)