A20_Teilabschnitt 3_Duldungsanordnung von Vorarbeiten

Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH wurde beauftragt, die Bundesautobahn A 20 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu bauen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom 01.12.2024 bis 30.11.2025 Vorarbeiten durchzuführen

Die dazugehörige Duldungsanordnung kann hier eingesehen werden.