Bekanntmachung: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Westlich der „Raiffeisenstraße“, südlich der Straße „Lindhoff““ der Gemeinde Leezen nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) .

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung  am  03.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Leezen für das Gebiet „Westlich der „Raiffeisenstraße“, südlich der Straße „Lindhoff““ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 20.12.2024 bis 20.01.2025 im Internet veröffentlicht.

Die dazugehörigen Unterlagen können nachfolgend eingesehen werden:

Bekanntmachung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

Entwurf_Begründung

Entwurf_Plan